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Alt 07.04.2020, 11:09   #20
Klugschnacker
Arne Dyck
triathlon-szene
Coach
 
Benutzerbild von Klugschnacker
 
Registriert seit: 16.09.2006
Ort: Freiburg
Beiträge: 22.934
Zitat:
Zitat von -MAtRiX- Beitrag anzeigen
Hatte gestern einen Post auf Facebook gelesen mit dem geänderten Text. Scheinbar wurde ein passus bzgl Höherer Gewalt und dadurch keine Rückerstattung der Startgebühr hinzugefügt.

Sehr merkwürdige Informationspolitik, dies nicht klar zu kommunizieren.
Hallo!

Ich habe mir die aktuellen AGB angeschaut. Sie befinden sich hier.

Dort heißt es:
§8 AUSFALL DER VERANSTALTUNG / NICHTANTRETEN
(1) Bei Ausfall der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnung oder Sicherheitsgründen hat der Teilnehmer daraus keinen Anspruch auf Schadensersatz (wie z.B. für Anreisekosten).

(2) Bei einem Nichtantritt verfällt jeglicher Anspruch gegenüber dem Veranstalter. Ansprüche gegen die Rücktrittsversicherung bleiben davon unberührt.
Es geht hier nicht um eine Einschränkung der Rückzahlung des Startgeldes. Sondern um eine Einschränkung des Schadenersatzes, zum Beispiel für Reisekosten.

Ein Anspruch des Teilnehmers auf Schadenersatz besteht bei Absagen aufgrund höherer Gewalt ohnehin nicht. Von der Rückzahlung des Startgeldes ist in dem Paragraphen nicht die Rede.

Frage an Euch: Ist der obige Absatz der Grund der Kontroverse? Oder gibt es eine andere Version der AGBs, die per Mail verschickt wurde?

Grüße!
Arne
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