Zitat:
Zitat von Schwarzfahrer
Vorsätzlich gefährde ich (nach meiner Auffassung) jemanden, wenn ich weiß, daß das, was ich tue, gefährlich ist, und ich es trotzdem tue.
Ein Großteil der Demonstranten ist aber eben so unterwegs, weil sie der Meinung sind, daß sie weder sich noch andere gefährden (bzw. daß das Risiko im Freien sich im Bereich der akzeptablen Lebensrisiken bewegt), und dafür eintreten, daß dies anerkannt wird. Natürlich verstoßen sie damit gegen Verordnungen, das ist angreifbar, und ihre Ansicht muß niemand teilen. Aber eine vorsätzliche Gefährdung erkenne ich nicht, nur ein subjektives Gefährdungsgefühl bei denen, die es anders sehen.
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Mit dem Auto und Tempo 130 durch eine Innenstadt löste demnach auch nur ein subjektives Gefährdungsgefühl bei jenen aus, die potentiell überfahren werden könnten. Da der Fahrer jedoch in der Überzeugung handelt, alles im Griff zu haben, bestünde nach Deiner Logik keine vorsätzliche Gefährdung.
Die Gerichte sehen hier aber durchaus einen Vorsatz.