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Es gibt keine Klage. Es gibt nur die Aussage des Anwalts, dass er seinem Mandaten "den Rechtsweg empfehlen wird" für den Fall, dass ich meine Aussagen nicht zurücknehme.
Ich bin dem insoweit nachgekommen, als dass ich klargestellt habe, worauf sich meine Aussagen beziehen. Nämlich auf die Meldung der DTU, die damals Vertragspartner der Xdream GmbH war und für die Dopingkontrollen zuständig gewesen ist.
Ob es zulässig war, Kurts Darstellungen aufgrund der eindeutigen Veröffentlichung der DTU zu widersprechen, oder ob ich seine Rechte dabei verletzt habe, wäre vor Gericht erst noch zu prüfen.
Zu Eurer Diskussion: Wenn ich einer Tatsachenbehauptung aufgrund der mir vorliegenden Informationen widerspreche, und zwar in einer offenen Diskussion an der beide Seiten teilnehmen, heißt das noch lange nicht, ich würde den Vertreter der anderen Position der Lüge bezichtigen. Ich weise diesen Begriff, der hier durch Dritte in die Diskussion gebracht wird, zurück.
Grüße,
Arne
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