Zitat:
Zitat von Scotti
@Nobodyknows:
Fraglich bleibt bei deiner Bemerkung noch, wann man selber entscheiden sollte ob man sich an ein Gesetzt hält.
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Fraglich bleibt, warum ein hessischer Dorfbürgermeister in die Verkehrsregelung z. B. auf Bundesstraßen (die gem. Definition Teil des zusammenhängenden Verkehrsnetzes aus Bundesfernstraßen sind) eingreift, während seine Amtskollegen z. B. in Thüringen dies nicht, bzw. deutlich seltener tun.
Was soll ich von einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 70 km/h auf kerzengerader Straße halten, wenn dort jahrzehntelang 100 km/h erlaubt waren? Kommt es von einem neuem Amtsleiter im Straßenverkehrsamt (Ein Grüner, der immer mit dem Liegerad in's Amt fährt?) oder wegen einem einzelnen, bedauerlichen Verkehrsunfall, bei dem ein angesoffener 19 Jähriger zu blöd war geradeaus zu fahren? Und danach werde ich kriminalisiert wenn ich etwas tun, dass ich viele Jahre zuvor auch getan habe - nämlich 100 km/h zu fahren.
Gruß
N.
