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Alt 30.06.2013, 13:39   #3995
Klugschnacker
Arne Dyck
triathlon-szene
Coach
 
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Registriert seit: 16.09.2006
Ort: Freiburg
Beiträge: 24.528
Zitat:
Zitat von tandem65 Beitrag anzeigen
Es ist also sogar auch der Nada möglich Ersttäter länger als 2 Jahre zu sperren.
Ja, bei eng umgrenzten Ausnahmen in besonders schweren Fällen, die im Reglement festgelegt sind. Grundsätzlich gilt für Ersttäter jedoch die zweijährige Sperre.

Strafen, die nicht über das sportliche Reglement abgedeckt sind (zum Beispiel darüber hinaus gehen), sind nicht möglich, das wird durch den gesetzlichen Rahmen verhindert.

Da Du mir das nicht glaubst, kannst Du das bei Prof. Dr. Ulrich Haas nachlesen, der den NADA-Code juristisch mit auf den Weg gebracht hat. Er kennt die Grenzen, die der Regel- und Sanktionshoheit des Sports durch die Gesetze auferlegt sind. Er sagt, dass bei Ersttätern eine zweijährige Sperre das Höchstmaß dessen ist, was "noch innerhalb der grundgesetzlich-rechtsstaatlichen Grenzen liegt". Nachlesen kann man das zum Beispiel hier.

Der Ausrichter einer Veranstaltung ist über die Veranstalter- und Ausrichterordnung an die DTU-Ordnungen gebunden. Diese enthalten die Bestimmungen der NADA. Der dort festgelegte Sanktionskatalog ist wiederum durch den Gesetzgeber eingegrenzt. Der Teilnehmer einer Veranstaltung ist durch seine Zustimmung an den NADA-Code gebunden.

Daher kommt die Beschränkung der Dopingstrafe auf zwei Jahre bei Ersttätern. Jeder, der sich abseits des Stammtischs für eine mögliche Verlängerung des Strafmaßes engagiert, hat sich mit diesen juristischen Rahmenbedingungen auseinanderzusetzen. Ich habe sie jetzt zur Genüge erläutert und bin es leid, mir deswegen ein "bizarres Rechtsverständnis" oder andere Beschimpfungen anzuhören.

Eine Verlängerung der Strafe für Ersttäter wird auf der Ebene der WADA im November diskutiert, inkrafttreten soll sie im Jahr 2015. Eine Übernahme der verschärften Regel in den für Deutschland geltenden Code der NADA gilt aus den oben dargestellten Gründen als unwahrscheinlich. Dass Doping am eigenen Körper strafrechtlich verfolgt werden wird und entsprechende Gesetze eingeführt werden, gilt als nahezu ausgeschlossen.

Persönlich würde ich manches gerne anders sehen, aber so sind die Fakten.

Grüße,
Arne
Klugschnacker ist offline