26.06.2013, 20:12
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#3938
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Bunte-Tussi des Triathlon
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Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Bereits auf der Ebene des Sportrechts sind für Ersttäter längere Strafen, als vom WADA-Code vorgegeben, nicht zulässig. Das hat das oberste Sportgericht CAS erst im Mai 2012 klargestellt.
Eine eigenmächtig verlängerte Strafe würde also bereits auf der Ebene des Sportrechts scheitern. Das Anrufen eines ordentlichen Gerichtes ist in diesem Punkt überflüssig.
Vertiefende Literatur mit Urteilen habe ich oben bereits genannt.
Grüße,
Arne
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Welches "Sportrecht"?
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