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Zitat von Klugschnacker
Der oben angeführte Kommentar begründet in seinem letzten Absatz klar und deutlich die Notwendigkeit eines einheitlichen Strafmaßes. Das ist ja auch gängige Praxis; niemand von uns hat je etwas davon gehört, dass vor der Bemessung des Strafmaßes zu klären sei, wie lang die Karriere des Sportlers wohl dauern möge und wie viel Geld ihm durch die Sperre entgeht.
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Das ist ein Opfer zugunsten der Einheitlichkeit. Fuer den WADA Code ist das auch richtig so.
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Dein Argument mit der Vertragsfreiheit leuchtet mir ein, sofern es um Amateure geht. Allerdings bin ich der Ansicht, dass mit der Online-Anmeldung samt automatischem Bestätigungsmail durch den Veranstalter ein Vertrag zustande kommt.
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Das ist auch so. Jetzt erkennst Du Angebot (Anmeldung) und Annahme (Bestaetigungsemail) richtig. Es ist aber trotzdem problemlos fuer den Veranstalter da rauszukommen: der Anmelder unterschreibt zB bei uns, dass er sich den Regeln des Rennens unterwirft. Und diese sagen: keine Ex-doper. Die Rueckabwicklung ist daher unproblematisch.
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Bitte korrigiere mich falls ich falsch liege, doch aus meiner Sicht stellt Dein Rennen einen Sonderfall dar. Es unterliegt nicht dem WADA-Code, die Teilnehmer gehören nicht zwingend einem Sportverband an,
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Das ist richtig, weshalb ich GFNY in dieser Diskussion auch lieber ausklammere, aber Du wolltest wieder darueber reden.
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und es gibt keine Wertung nach der Wettkampfzeit (korrekt?). Das macht es schwierig, überhaupt den Begriff "Doping" zu verwenden.
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Das ist nicht richtig, sonst waere es ja reine RTF.
http://results.bazumedia.com/event/r...ent/event-3985
USAC stuft Gran Fondos als RTFs ein, weshalb wir auch nicht sanktioniert werden koennen, obwohl wir es wollen. Gran Fondos sind in Italien und NY aber Radrennen.
Es eruebrigt sich damit der Rest Deines Beitrags. Wir wenden WADA Code an und ergaenzen ihn um lebenslange Sperren. Das ist bei ernsthaften Gran Fondos (siehe
Five Stars League) usus.