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Alt 25.06.2013, 17:18   #3882
Klugschnacker
Arne Dyck
triathlon-szene
Coach
 
Benutzerbild von Klugschnacker
 
Registriert seit: 16.09.2006
Ort: Freiburg
Beiträge: 24.284
Dude, danke für Deine Antwort. Ich bin trotzdem nicht überzeugt. Der oben angeführte Kommentar begründet in seinem letzten Absatz klar und deutlich die Notwendigkeit eines einheitlichen Strafmaßes. Das ist ja auch gängige Praxis; niemand von uns hat je etwas davon gehört, dass vor der Bemessung des Strafmaßes zu klären sei, wie lang die Karriere des Sportlers wohl dauern möge und wie viel Geld ihm durch die Sperre entgeht.

Zitat:
Zitat von dude Beitrag anzeigen
Mit Beharrlichkeit ignorierst Du weiterhin, dass der WADA Code schlicht eine Richtlinie und nicht Gesetz ist, wie es zum Beispiel das BGB, welches zB die Vertragsfreiheit in Deutschland garantiert.

Eine solche Richtlinie kann ein Veranstalter ignorieren, wenn die Einhaltung ihrer Regeln gegen seine Rechte verstoesst. Waehrend bislang ein einziges Gericht entschied, dass ein Veranstalter eines professionellen Wettkampfes eine Zweijahressperre akzeptieren muss, gibt es keinerlei Indikation, dass ein Gericht im Falle eines Amateurs genauso entscheiden wuerde. Der WADA code wuerde nicht als rechtliche Basis fuer die Entscheidung genommen.
Dein Argument mit der Vertragsfreiheit leuchtet mir ein, sofern es um Amateure geht. Allerdings bin ich der Ansicht, dass mit der Online-Anmeldung samt automatischem Bestätigungsmail durch den Veranstalter ein Vertrag zustande kommt.

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Bitte korrigiere mich falls ich falsch liege, doch aus meiner Sicht stellt Dein Rennen einen Sonderfall dar. Es unterliegt nicht dem WADA-Code, die Teilnehmer gehören nicht zwingend einem Sportverband an, und es gibt keine Wertung nach der Wettkampfzeit (korrekt?). Das macht es schwierig, überhaupt den Begriff "Doping" zu verwenden.

Beispiel: Ein Bürger nimmt gegen seine Beschwerden einen Hustensaft, der eine Substanz enthält, die auf der Dopingliste steht, z.B. Ephedrin in WICK MediNait. Sofern er keinem Sportverband angehört, der die Einnahme verbietet, darf es das tun. Zumindest in Deutschland dürfte er auch Marihuana rauchen ohne gegen ein Gesetz oder eine Regel zu verstoßen.

Als Teilnehmer bei Deinem Rennen, das (aus welchen Gründen auch immer) als RTF eingestuft ist, steht er in keinem Konkurrenzverhältnis zu den anderen Teilnehmern (richtig?). Der WADA-Code gilt nicht, und der Sportler gehört auch keinem Verband an, sodass er sich dem Doping-Reglement nicht unterworfen hat. In Deutschland würde für ihn nur das Arzneimittelrecht gelten, das ihm die Einnahme von WICK MediNait und Marihuana erlaubt.

Jetzt radelt der Kerl auf Deiner Veranstaltung durch New York, muss hinter dem Zielbogen in ein Glas pinkeln und wird danach lebenslang für Dein Event gesperrt. Ist das so richtig wiedergegeben? Welche Regeln legst Du da zugrunde, doch irgendwie den WADA-Code?

Sorry, falls ich die Verhältnisse in der gebotenen Kürze falsch oder verzerrt wiedergegeben habe.

Grüße,
Arne
Klugschnacker ist offline