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Alt 25.06.2013, 00:18   #3847
Klugschnacker
Arne Dyck
triathlon-szene
Coach
 
Benutzerbild von Klugschnacker
 
Registriert seit: 16.09.2006
Ort: Freiburg
Beiträge: 24.494
Zitat:
Zitat von dude Beitrag anzeigen
Nochmals: ich muss die Presse doch gar nicht instrumentalisieren. Das macht der Doper doch selbst.

Doper per email: "Ich will starten!"
Veranstalter: "Darfst Du nicht. Ich will keine Doper."
Doper: "Dann klage ich."
Veranstalter: "Ok! Aber dann verklage ich Dich auf Schadensersatz, wenn Du gewinnst. Unser Sponsor will keine ex Doper und droht den Vertrag nicht zu verlaengern, wenn so einer wie Du vorne dabei ist."
Ich verstehe Dein Argument. In der Praxis könnte es jedoch im Allgemeinen anders laufen. Denn die Leute melden sich bei Dir online an, vermute ich? Dann besteht zwischen Dir und dem Teilnehmer ab dem Moment der Anmeldung (oder des Geldeingangs) ein Vertrag.

An diesen Vertrag bist Du gebunden. Der Athlet muss sich nicht reinklagen, sondern Du musst ihn rausklagen. Ob Du ihn wirklich auf Schadenersatz verklagen kannst, nachdem Du seine Anmeldung akzeptiert hast?

Ich bin jedoch bekanntermaßen kein Jurist und lasse mich gerne aufklären.

Grüße,
Arne
Klugschnacker ist gerade online