Langsam wird’s albern. Selbstverständlich kann ein Veranstalter in sein Rennen einladen, wen er möchte (auch wenn diese Freiheit Beschränkungen unterliegen kann, z.B. wenn es sich um eine Weltmeisterschaft o.ä. handelt). Veranstalter A verstößt daher nicht gegen geltendes Recht, wenn er Profi B nicht einlädt.
*offtopic* Kommt es in diesem Jahr in Roth eigentlich zum Duell Leder gegen Zäck oder war das im vergangenen Jahr?
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