Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Bei Berufsverboten ist ein verfassungsmäßig verankertes Grundrecht berührt. Grundrechte sind zu schützen. Falls nötig auch vor der Bildzeitung.
Grüße,
Arne
|
Da bin ich ganz bei Dir, nur gibt es nur ganz ganz wenige Grundrechte die nicht auch einzuschränken wären (absolute Bestandsgarantie).
Bei sich gegenüberstehenden Grundrechten ist daher immer abzuwägen.
Ein wegen eines Dienstvergehens (dies muss noch nicht mal eine Straftat sein) aus dem Dienst entfernter Polizeibeamter wird schwerlich über sein Grundrecht auf Berufausübung wieder in den Polizeidienst zurückkehren können. Das Beamtenrecht ist da sehr eindeutig und fusst ohne Frage auf unserem Grundrecht.
Wenn man es rechtlich sicher machen will, kann man sicherlich eine durch einen Verband zu erlassende Regel schaffen, die es ermöglicht Doper von weiteren Veranstaltungen dieser oder anderer Sportarten auszuschließen. Ist rechtlich noch nicht gegeben, kann aber ohne wirkliche grundgesetzliche Probleme eingeführt werden.
Anderes Beispiel sind sicher bei Medizineren (standesrechtliche Verfehlungen) oder auch dem Führen von Meistertiteln und dem damit verbunden Recht eine Firma zu führen / Auszubildende anzuleiten.
Solange es diese zu schaffende Regel nicht gibt, sind mir Veranstalter sehr sympatisch die Eindeutig gegen Doper Stellung beziehen und ich würde diese Veranstalter, bei meiner Wahl als Veranstalter für meine Rennen klar bevorzugen.