Zitat:
Zitat von Hafu
Ich weiß, das Gerede von der zweiten Chance für Menschen, die gefehlt haben entspricht humanistischem und christlichem Wertegut und fühlt sich gut an. Die zweite Chance ist auch in vielen, gerade den existenziellen Bereichen des Lebens völlig richtig.
Es ist aber im Zusammenhang mit Profisport völlig fehl am Platz, weil es kein Menschenrecht ist, sein Geld mit Sport zu verdienen und es nicht mal im Ansatz die Würde eines Menschen verletzt, wenn man jemandem in Zukunft kein Geld mehr für das Bestreiten von Sportwettkämpfen zahlt.
Eine solche "Sanktion", egal, ob sie für zwei, für vier oder für 10 Jahre oder gar lebenslänglich gilt, ist keine Gefängnisstrafe, nicht mal eine Geldstrafe, denn die Sperre beeinflusst ja nur hypothetische zukünftige Erlöse um die ein erwischter Doper gebracht wird und sie hat schon gar nichts zu tun mit Folter, mit der Verletzung der Integrität der Gesundheit, wie es in einem Beitrag weiter oben suggeriert wurde!
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Es geht nicht darum, ob man jemanden für seine sportlichen Ergebnisse Geld zahlt. Das ist eine Frage, die Veranstalter und Sponsoren im Eigeninteresse und im Rahmen der grundgesetzlich garantierten Berufsfreiheit klären müssen. Es geht auch nicht darum, ob ein Doper 2, 4 oder 10 Jahre gesperrt werden sollte. Hier geht es darum, ob wir Strafen
entgegen geltendem Recht durchsetzen wollen, und zwar durch sozialen Druck.
Es ist okay, wenn wir die durch Verbandsarbeit, also einen demokratisch legitimierten Prozess, die Regeln ändern, sodass Doper schwerer als bisher bestraft werden. Das findet meine Zustimmung, sofern wir gleichzeitig die Wahrscheinlichkeit von Fehlurteilen reduzieren ("keine Strafe ohne Schuld").
Es ist nicht okay, wenn wir uns über geltendes Recht hinwegsetzen, indem wir Athleten, die nach abgesessener Strafe wieder startberechtigt sind, durch sozialen Druck aus dem Rennen mobben. Das ist eindeutig Selbstjustiz, die ich ablehne. Lasst uns die Regeln ändern, aber lasst uns nicht selbst bestimmen, was Recht ist und welche Strafen verhängt werden.
Wenn wir diese Form der Selbstjustiz zulassen, stellt sich die Frage, wer nach den Dopern an die Reihe kommt. Werden Ex-Häftlinge oder Freigesprochene im Restaurant noch bedient? Wird der Strafverteidiger eines Schwerverbrechers von den Nachbarn geschnitten? Wie verhält sich der Lehrer, wenn in der Schule niemand neben dem Kind eines Straftäters sitzen will?
Selbstjustiz meint das Gute und bewirkt das Schlechte. Man kann nicht für das Recht streiten, indem man Recht bricht.
Grüße,
Arne