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Alt 15.06.2013, 21:00   #3579
Klugschnacker
Arne Dyck
triathlon-szene
Coach
 
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Registriert seit: 16.09.2006
Ort: Freiburg
Beiträge: 24.704
Zitat:
Zitat von Hafu Beitrag anzeigen
Beim ersten mal hatten sie findige Anwälte noch rausgepaukt (Proben angeblich falsch gelagert/ transportiert wenn ich mich recht erinnere).
Du erinnerst Dich falsch. Das Verfahren wurde auf anraten der WADA seitens des zuständigen Sportverbandes niedergelegt. Die Ursache für diese Empfehlung war die von Dir genannte Lagerung der Proben, aber auch generelle wissenschaftliche Zweifel am damaligen Analyseverfahren. Wissenschaftler haben in der Folge gezeigt, dass der Test zu falsch positiven Ergebnissen führen kann. Die WADA hat das Testverfahren 4 Monate später geändert.

Eine nicht ausreichend gekühlte Dopingprobe ist als Beweismittel abzulehnen. In Berasateguis Fall war es so, dass der Wettkampf am Samstag war (Lanzarote 2005), die Proben jedoch erst am Dienstag im Madrider Labor ankamen. Zwar kann die Probe an diesem Tag noch gut geeignet für eine Analyse sein. Doch wenn die beschuldigte Athletin später mit dieser Probe einen Gegenbeweis antreten will, ist die Probe aufgrund der zuvor mangelhaften Lagerung verdorben und dafür nicht mehr brauchbar. Daher ist die Probe als Beweismittel abzulehnen.

Zur Veranschaulichung stelle man sich vor, es flattert einem eine Handyrechnung von EUR 10.000,- ins Haus. Als Beweis gibt es die Verbindungsprotokolle, die die Telekom aufzeichnet. Dummerweise hat sie diese gelöscht, just am Tag bevor Du diese Protokolle einsehen willst, um zu beweisen, dass Du die fraglichen Gespräche gar nicht geführt hast. Du kannst den Gegenbeweis nicht antreten. Daher fallen diese Verbindungsprotokolle auch für den Ankläger (Telekom) als zulässiges Beweismittel aus. Man kann nicht jemanden anklagen mit Beweismitteln, die man nach erfolgter Anklage selbst unbrauchbar für einen Gegenbeweis gemacht hat. Das ist nicht die Idee findiger Winkeladvokaten, sondern gutes Recht.

Wir bewegen uns auf dem Niveau der Lynchjustiz, wenn wir uns den Weg zu Recht und Gerechtigkeit zu einfach machen. Ich weiß nicht, ob Virginia damals gedopt war. Vielleicht ja, vielleicht nein. Aber es stimmt nicht, dass "findige Anwälte" sie "rausgepaukt" hätten. Eine Verurteilung wäre nicht rechtens gewesen, selbst wenn sie voll bis unter’s Dach war.

Grüße,
Arne

P.S.: Es wurden damals auf Lanzarote Proben von 10 Athleten genommen, 6 davon waren angeblich positiv.
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