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Zitat von fuxbux
Die Teilnehmerbedingungen sind NUR zum Vorteil des Veranstalters. Ich weiss nicht, rechtlich kann das nicht ganz in Ordnung sein.
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Das ist der Sinn von AGB's oder auch Teilnahmebedingungen! Du kannst dem Veranstalter Deine Teilnahmebedingungen stellen und er kann theoretisch sich überlegen ob er darauf eingeht. Das nennt sich Vertragsfreiheit! Rechtlich ist das erstmal vollkommen in Ordnung. Die Frage wäre, wie schon geschrieben, ob der Passus Sittenwidrig ist. Das sehe ich einfach gar nicht. Meine Frau hat übrigens gerade der Challenge Kraichgau die Meldegebühren geschenkt. Sie hat sich einfach nicht früher gegen den Start entschieden. Auch hier sehe ich nicht die Sittenwidrigkeit in den Teilnahmebedingungen
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Zitat von fuxbux
Sind die Athleten schuld an der höheren Macht und müssen nun dafür bezahlen?
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Schuld & bezahlen sind doch 2 verschieden Paar Schuhe. Schuld ist die höhere Gewalt. Die Die Zahlungspflicht hast Du mit dem Veranstalter in den AGB's/Teilnahmebedingungen vereinbart.
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Zitat von fuxbux
Es gibt Veranstalter die einem das ganze Startgeld zurückgeben.
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Ja das gibt es, es gibt aber eben auch keine gesetzliche Verpflichtung dazu.
