Zitat:
Zitat von qbz
...Etwas anders verhält es sich IMHO bei Reisen und Veranstaltungen, auch in DE.
Demnach könnte die Umwandlung in einen Duathlon (falls die diesjährige Seetemperatur ein Jahrhundertereignis darstellt, also höhere, nicht vorhersehbare Gewalt) evtl. einen berechtigten Kündigungsgrund vor Veranstaltungsbeginn mit Rückerstattungsanspruch begründen. (oder sofern man das Laufen nicht als hinreichende Ersatzleistung des Veranstalters für das Schwimmen ansieht. statt Bach gibt es Mozart quasi :-) , im Falle von Mangel statt höherer Gewalt). ...
|
1) ja
2) Zum Reiserecht gibt's spezielle Regelungen, die aber auf andere Sachverhalte nicht anwendbar sind. Auch bei "extensiver Auslegung" und selbst bei 226 km liegt keine Reise vor, oder nimmst Du unterwegs ne Unterkunft in Anspruch?
Wenn der See zu kalt ist, wird nicht geschwommen. Es gibt dann einen Duathlon. Das ist regelgerecht (SportO), die Leistung ist erbracht, nämlich, dass ein regelgerechter Wettkampf durchgeführt wird.
Aber im Ernst: Würdest Du das Startgeld nachträglich zahlen? Warum soll das bei Vorkasse anders sein?