Zitat:
Zitat von Frank65
§ 6 Nr. 4 der Wettkampfordnung für IM und IM 70.3 in Deutschland lautet:
"Auf der Radstrecke herrscht Rechtsfahrgebot. Das Verlassen der rechten Spur ist nur zum Überholen erlaubt.
Längeres Fahren auf der linke Spur ohne zu Überholen wird als Regelverstoß „Blocking“ mit einer Verwarnung (§ 12 Nr. 4) geahndet."
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Ich gehe davon aus, das die Kampfrichter (sofern die überhaupt versuchen diese Regeln in diesem Wettkampf durchzusetzen), mit gesunden Menschenverstand handeln. Es wäre doch eine ziemliche Verschwendung den vorhanden Platz nicht
in Übereinstimmung mit dem Sinn der Regeln zu nutzen. Wenn nur ein Fahrstreifen zur Verfügung seht, dann passen die Regeln gut. Wenn man auf einer Startbahn oder mehrspurigen Autostraße fährt, dann gibt es mehr als nur die rechte und die linke Spur(hälfte) für die Radfahrer. Dann kann man nebeneinander fahren ohne die Windschattenbox zu verletzen.