Lebenslange Strafe? Bereits die von der WADA angestrebte Verlängerung der Strafe von zwei auf vier Jahre ist mit unseren Rechtsgrundsätzen offenbar nur schwer vereinbar. Der Focus schreibt aktuell dazu:
"Problematisch seien bei der neuen Dauer der Sperre vor allem die Fragen nach der Verhältnismäßigkeit und danach, ob eine solche Sperre einem Berufsverbot gleichkomme.
Im Fall der früheren Sprint-Weltmeisterin Katrin Krabbe hatte das Landgericht München 2001 festgestellt, dass eine mehr als zweijährige Sperre ein Verstoß gegen das Grundrecht auf Berufsfreiheit sei. Der Leichtathletik-Weltverband IAAF, der 1993 die Suspendierung der Neubrandenburgerin wegen Medikamentenmissbrauchs verlängert hatte, wurde damals auf Schadenersatz in Höhe von 1,2 Millionen D-Mark verurteilt."