Zitat:
Zitat von Megalodon
Dass eine LH, wie andere überführte Doper auch, aber trotz ihres in ihrem Beruf als schweres Vergehen einzustufendes Verhalten weiter Wettkämpfe machen kann, ist nur schwer zu ertragen. Hier wird eindeutig mit zweierlei Maß gemessen. Warum eigentlich?
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Vielleicht weil ein Berufsverbot auf Basis der Sportgerichtsbarkeit nicht so leicht ausgesprochen werden kann? Oder anders gesagt: Mit der Schwere der möglichen Strafe müssen auch die rechtsaatlichen Maßstäbe steigen, denen ein solches Verfahren genügen muss. Anscheinsbeweis, Beweislastumkehr usw. vertragen sich damit nicht mehr in allen Fällen.
Grüße,
Arne