Zitat:
Zitat von Bernd S.
Es ist ganz klar: das menschliche Leben beginnt mit der Zeugung und damit haben wir es zu achten.
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Vor dem Gesetz beginnt es nicht mit der Zeugung, sondern mit der Einnistung der befruchteten Eizelle in die Gebärmutter.
Diese Definition ist einigermaßen willkürlich, denn es lassen sich in der kontinuierlich verlaufenden Menschwerdung keine scharfen Grenzen ziehen. Die Kirche hat, mit Ausnahme von drei Jahren, während ihrer gesamten Geschichte die Menschwerdung auf den 40. Schwangerschaftstag gelegt, und ist davon erst vor rund 150 Jahren abgewichen. Demnach ist auch für die Kirche die Grenzziehung keineswegs eindeutig.
Ihre heutige Einstellung ist das Ergebnis eines meinungsbildenden Prozesses. Das ist nichts anderes als am Fall unserer Gesellschaft, die sich ebenfalls nach einem meinungsbildenden Prozess für eine bestimmte, im Kern jedoch willkürliche, Grenzziehung entschieden hat.
Es wurde zu allen Zeiten abgetrieben. Wegen der Kriminalisierung der Abtreibung geschah es meistens in für die Mutter gefährlichen Umständen. Was allerlei Kurpfuscher mit Mutter und Embryo angestellt haben, mag man sich gar nicht vorstellen. Dazu kommen die Tötungen der bereits geborenen aber unerwünschten Kinder. Ein Gesetz zum geregelten Schwangerschaftsabbruch will hier in der Realität des echten Lebens eine Verbesserung herbeiführen.
Ungeborenes Leben soll geschützt werden, aber nicht um jeden Preis. Ist beispielsweise das Leben oder die Gesundheit der Mutter durch die Schwangerschaft in Gefahr, kann sie abgebrochen werden (medizinische Indikation). Diese Entscheidung ist das Ergebnis einer Abwägung in einem Interessenskonflikt. Prinzipienreiterei hilft in der Realität der Frauen nicht weiter. Sonst wird Gutes beabsichtigt und Schlechtes bewirkt.
Grüße,
Arne