Zitat:
Zitat von Bernd S.
Kommen wir zum ersten Irrtum: Das Dogma der Unfehlbarkeit des Papstes bedeutet nicht, dass der Papst seine private Meinung raushaut und dass dies dann alles gottgleich und automatisch stimmen würde. Dieser Begriff "Unfehlbarkeit" wird von den Journalisten und Medien natürlich ausgekostet, weil man weiß, dass die wenigsten Konsumenten vor dem Fernsehgerät tatsächlich die dortigen Aussagen auf eigene Faust recherchieren.
Ich versuche es mal zu verdeutlichen.
Unfehlbarkeit bedeutet schlichtweg, dass es eine Letztentscheidungsinstanz gibt. Dass es zu bestimmte Fragen einen gibt, der in einer Hierarchie die Verantwortung darüber übernimmt, dass das Erbe Christi verbindlich und auch nach außen ausgelegt wird. Dabei geht es darum für Verbindlichkeit einen Verantwortungsträger zu haben. So dass nicht jeder seine Bibel neu erfinden muss. Der Papst allerdings muss sich dabei an Prämissen halten, die ihn verpflichten, nicht aus egoistischem Antrieb der Subjektivität entscheiden kann oder selbst schöpferisch Glaubensfragen produziert. Sondern aus der christlichen Gemeinschaft und aus dem Bewusstsein der Nachfolge der Überlieferungen sich zu wichtigen Fragen zu äußern hat. Und dies immer in harter, intensiver Verifizierung auf die Kontinuität der Überlieferung. Und das ist sehr wichtig zu verstehen.
In der arianischen Krise z.B. wurde damit sehr klar, dass der Bischof von Rom damit die einzige Institution war, die den politischen Machthabern, den Kaisern die Stirn bieten konnte.
Es ist mittlerweile ein weltweites Verständnis auch auf Seiten der Anglikaner, Protestanten, Mohammedanern und weltlichen Politikern, dass der Papst dadurch als Ansprechpartner dient.Was als überaus hilfreich erachtet wird. Das Wort "dient" ist hier sehr wörtlich zu nehmen.
Begrifflich formuliert worden ist es dann definitiv in der Tat
1870.
|
Unfehlbarkeit lautet nicht nur, dass es eine Letztentscheidungsinstanz gibt. Es bedeutet, dass diese Entscheidung unfehlbar und unabänderlich ist. Sie ist damit festgelegt für alle Zeit und damit nicht mehr Gegenstand einer sich weiter entwickelnden Erkenntnis. Das steht ausdrücklich in der
Definition (Hervorhebungen von mir):
Zur Ehre Gottes unseres Heilands zur Erhöhung der katholischen Religion zum Heil der christlichen Völker lehren und erklären wir endgültig als von Gott offenbarten Glaubenssatz in treuem Anschluss an die vom Anfang des christlichen Glaubens her erhaltene Überlieferung unter Zustimmung des heiligen Konzils: Wenn der Römische Papst in höchster Lehrgewalt (= ex cathedra) spricht, das heißt: wenn er seines Amtes als Hirte und Lehrer aller Christen waltend in höchster apostolischer Amtsgewalt endgültig entscheidet, eine Lehre über Glauben oder Sitten sei von der ganzen Kirche festzuhalten, so besitzt er auf Grund des göttlichen Beistandes, der ihm im heiligen Petrus verheißen ist, jene Unfehlbarkeit, mit der der göttliche Erlöser seine Kirche bei endgültigen Entscheidungen in Glaubens- und Sittenlehren ausgerüstet haben wollte. Diese endgültigen Entscheidungen des Römischen Papstes sind daher aus sich und nicht aufgrund der Zustimmung der Kirche unabänderlich.
Nebenbei erfahren wir, dass diese Unfehlbarkeit von Gott offenbart wurde, und zwar unter Zustimmung des heiligen Konzils (= Zusammenkunft diverser kirchlicher Würdenträger).
Die Unfehlbarkeit "besitzt er (der Papst) auf Grund des göttlichen Beistandes, der ihm im heiligen Petrus verheißen ist". Wir bereits früher erwähnt, sieht sich der Papst als Amtsnachfolger von Petrus, der der erste Bischof von Rom gewesen sei. Heute gilt als erwiesen,
dass Petrus nie in Rom war, die Story ist frei erfunden. Es ist nicht ohne Ironie, dass der Papst seine Unfehlbarkeit mit einer historischen Begebenheit begründet, die sich als Irrtum herausgestellt hat.
Grüße!
Arne