Zitat:
Zitat von captain hook
Mit etwas suchen fand hier hier:
http://www.langermediaconsulting.de/...led/index.html
dashier:
Die Kapitalgeber beteiligen sich in der Regel mit kleinen und kleinsten Summen (Micropayment) und erhalten in der Regel weder ein Mitspracherecht am entstehenden Projekt oder Produkt noch eine Gewinnbeteiligung. Sie bekommen eine Gegenleistung vom Projektinitiator in Form kleiner „Prämien“.
Deshalb handelt es sich beim Crowd funding weder um ein Sponsoring, noch um eine Kreditgewährung, sondern in der Regel um einen klassischen Leistungsaustausch. Demzufolge sind die Einnahmen aus den Crowd funding Kampagnen auch ganz normale, zu versteuernde Betriebseinnahmen, die außerdem noch dem Abzug und der Abführung der Umsatzsteuer unterliegen. Der Kapitalgeber wiederum kann seine Aufwendungen nicht steuermindernd einsetzen, da er in der Regel keine Produzenteneigenschaften besitzt.
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Hmmm... ich zitier mich mal von weiter oben. Bei Gegenleistung: nix mit steuerlich absetzbar oder gemeinnützig oder so... ganz normaler geschäftlicher Deal.
Sagt jedenfalls der "Experte" der das obige verfasst hat.