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Alt 12.12.2012, 19:33   #55
captain hook
 
Beiträge: n/a
Mit etwas suchen fand hier hier:
http://www.langermediaconsulting.de/...led/index.html

dashier:

Die Kapitalgeber beteiligen sich in der Regel mit kleinen und kleinsten Summen (Micropayment) und erhalten in der Regel weder ein Mitspracherecht am entstehenden Projekt oder Produkt noch eine Gewinnbeteiligung. Sie bekommen eine Gegenleistung vom Projektinitiator in Form kleiner „Prämien“.

Deshalb handelt es sich beim Crowd funding weder um ein Sponsoring, noch um eine Kreditgewährung, sondern in der Regel um einen klassischen Leistungsaustausch. Demzufolge sind die Einnahmen aus den Crowd funding Kampagnen auch ganz normale, zu versteuernde Betriebseinnahmen, die außerdem noch dem Abzug und der Abführung der Umsatzsteuer unterliegen. Der Kapitalgeber wiederum kann seine Aufwendungen nicht steuermindernd einsetzen, da er in der Regel keine Produzenteneigenschaften besitzt.


Auweh, nun haben wir es hier tatsächlich mit Einnahmen im steuerrechlichen Sinne zu tun?! Da wird die Frage wegen dem Bafög und so auf einmal ja doch wieder spannend?!

Nu mal raus mit der Sprache, wie hast Du das gelöst, bzw. wie gehst Du damit um? Btw: ich zieh mein Angebot die Stunde Laufen als Konkurrenzkonzept für 50€ anzubieten zurück. Ist mir dann zu aufrissig. :-)
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