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Thema: Zwist DTU BTV
Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 14.10.2012, 18:59   #579
tandem65
Szenekenner
 
Benutzerbild von tandem65
 
Registriert seit: 21.08.2010
Ort: 69493 Hirschberg
Beiträge: 9.870
Hi Pfeffer!

klasse sachlicher Bericht!

Zitat:
Zitat von Pfeffer und Salz Beitrag anzeigen
Man kann in dieser Situation nicht nach Sieg für die DTU oder BTV vereinfachen. Man muss erstmal den Karren aus dem tiefsten Dreck herausbringen,
+1

Zitat:
Zitat von Pfeffer und Salz Beitrag anzeigen
Schön, wie Peter Pfaff zunächst den Startpasstourismus innerhalb der DTU scharf anprangert, sich dann später aber vorstellen 'könnte', das bayrische Athleten mit BTV-Pass ja doch durch einen zusätzlichen sächsischen Pass (bestimmt billig?) ja doch noch an DTU-Veranstaltungen teilnehmen könnten. Herrlich!
Das wäre ja kein Startpaßtourismus innerhalb der DTU.
Ich vermute, daß was PP da Startpaßtourismus nennt würde ich als freie Vereinswahl nennen. Was ist daran nun schlimm?

Zitat:
Zitat von Pfeffer und Salz Beitrag anzeigen
Die Materie ist schon einigermaßen komplex, je mehr ich mich da rein arbeite, muß ich zugeben. Die DTU hat mit ihrem Positionen tatsächlich auch genauso Dreck am Stecken. Die Abrechnungen in manchen anderen LVn scheint (genauso wie wir bestraften Bayern) offensichtlich nicht nach den B-Zahlen gemacht zu sein.
Ja das hatte BunterHund glaube ich schon geschrieben, daß das in der Vergangenheit so war. Wenn dem weiterhin so ist/wäre, dann wäre meiner Meinung nach aber der richtige Weg auch in den anderen betroffenen LVs die Abrechnungen entsprechend der DTU-Satzung einzufordern. Ich habe nicht den Eindruck, daß dieses das Bestreben von PP ist.

Zitat:
Zitat von Pfeffer und Salz Beitrag anzeigen
Überhaupt diese Abrechnung nach B-Zahlen, die scheint einem früheren Wunsch der DOSB entsprungen zu sein, A- und B-Zahlen zu synchronisieren. Die ist mittlerweile davon wieder abgegangen, weil rechtlich nicht haltbar.
Hier hast Du ein soll am Ende Des letzten Satzes vergessen. Ich gehe mal davon aus, das ist die Darstellung von PP.

Zitat:
Zitat von Pfeffer und Salz Beitrag anzeigen
Die DTU hat sie blöderweise in ihrer Beitragsberechnung aber nun schon umgesetzt, aber eben rechtlich vermutlich nicht haltbar.
Ein Verein und die einzelnen Mitglieder dürfen nicht gezwungen werden in einem Verband gemeldet zu sein (Zwangsmitgliedschaft, z.B. wie bei der Berufsgenossenschaft?). Und somit dürfen unterschiedliche Zahlen an Mitgliedern an Landessportverbände und Landesfachverbände gemeldet werden.
Das ist wirklich weit weg von einer Zwangsmitgliedschaft. Wie wir gerade sehen ist der BTV nicht gezwungen in der DTU Mitglied zu sein. Nur wenn der BTV Mitglied der DTU sein möchte, so muß er die Satzung der DTU auch anerkennen. Ebenso ist kein Triathlet gezwungen Mitglied eines Vereins zu sein. Nur wenn er das sein möchte, so hat er die Satzungen aller Verbände zu achten, in dem der Verein Mitglied ist.

Zitat:
Zitat von Pfeffer und Salz Beitrag anzeigen
So, nun werden in meinen Augen wird die DTU-Beitragsbemessung nach B-Zahlen rechtlich nicht haltbar bleiben,
Das wurde wohl sehr optimistisch von PP dargestellt. Rheinländer625 hat es schon geschrieben, Verbände sind da schon recht frei in der Beitragsgestaltung. Ich sehe auch nicht, daß die Beitragsgestaltung jetzt irgendwie unfair wäre.

Zitat:
Zitat von Pfeffer und Salz Beitrag anzeigen
Dass die Stimmrechte lt. BTV-Satzung an einem BTV-Verbandstag wiederum doch von den BLSV-Zahlen (und beim DTU-Verbandstag von Peter Pfaff zumindest 'versucht') abhängen und nicht von den eigentlichen BTV-Mitgliedern, ist ein kleiner Skandal, verantwortlich vom bisherigen Präsidenten/Präsidium.
Na, da musst Du einen Antrag auf Satzungsänderung einreichen. Geht bis 4 Wochen vor dem Verbandstag. Die Satzungsänderung sollte vor der Wahl des Präsidiums stattfinden! Der Antrag auf Satzungsänderung muß am besten konkret ausformuliert gestellt werden. Also wie der Wortlaut in der Satzung lauten sollte.
Ich würde, um es auch mit den Satzungen in anderen LVs synchronisieren, den unterstrichenen Einschubsatz streichen:

Zitat:
§ 9 Beiträge und Gebühren
(2) Als Berechnungsgrundlage dient - soweit keine eigenen Erhebungen zur Verfügung
stehen -
die von den Vereinen dem BLSV jährlich gemeldete Mitgliederzahl zum 30.06. des
laufenden Jahres.
Jedenfalls bei uns in BW ist es so. Das kann nur die Basis verbreitern!

Zitat:
Zitat von Pfeffer und Salz Beitrag anzeigen
Nunja, keine Gegenkandidaten stimmt nicht. Zumindest bei den Bezirksvorsitzenden wurde für den Wahlfall kleine und große Vorschläge vorbereitet. Die mit ggf. Änderungen dem Bild der Deligierten durchaus hätte entsprechen können. Auch übrigens eine Frage, wie sich dazu das bisherige Präsidium verhält. Ein kompletter geschlossener Rücktritt Aller wäre NICHT einfach, das muss auch ganz klar gesagt werden! Von daher auch von mir keine Namensnennungen.
Das Du keine Namen nennen möchtest finde ich in Ordnung. Ich denke halt es wäre schlau von potentiellen Kandidaten sich dem Wähler mit seinen Ideen vorzustellen.
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