Zitat:
Zitat von LidlRacer
Sportrecht hat mit "normalem" Recht wohl eher weniger zu tun.
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Das "normale"Recht wie Du es nennst legitimiert das Sportrecht erst und setzt den Rahmen für das Sportrecht. Sportrecht muss immer konform zum Staatsrecht gehen und darf seine Grenzen nicht überschreiten oder gar das Staatsrecht beugen, ignorieren, verletzen oder sonstwas.
Sportrecht findet nicht im rechtsfreien Raum statt. Nochmals sei das Bossman Urteil als Beispiel erwähnt in dem das "normale Recht" das Verbandsrecht in die Schranken verwies und Zugunsten von europarechtlichen Prinzipien entschied. Der Sport (in dem Fall der Fußball) muss sich daran halten.
LG H.