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Alt 20.07.2012, 12:34   #67
qbz
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Registriert seit: 24.03.2008
Beiträge: 12.587
Zitat:
Zitat von FinP Beitrag anzeigen
Hier geht einiges durcheinander. Die Grundrechte gelten nicht direkt zwischen Kind und Eltern, sondern die Grundrechte sind erstmal nur Abwehrrechte des einzelnen Menschen gegenüber dem Staat.
Sicher begehen Eltern eine Grundrechtsverletzung an ihren Kindern, wenn sie z.B. die Post der Kinder ohne deren Erlaubnis lesen (Art. 10) bzw. zensieren oder sie zur Ausübung einer Religion (Art. 4) und deren Praxis gegen ihren Willen zwingen! Das Familiengericht würde den Eltern Auflagen erteilen, der Staat schützt in solchen Fällen die Grundrechte der Kinder / Jugendlichen gegen die Eltern.
z.B. kannte ich vor vielen Jahren einen konkreten Fall, wo einer Mutter, Mitglied der Zeugin Jevohas, auf Antrag des Jugendamtes das Familiengericht das Sorgerecht einschränkte, weil das 12jährige Mädchen sich gegen die Nötigungen der Mutter wehrte, die Gottesdienste zu besuchen und im Alltag nach Vorschriften der Zeugen Jehovas zu leben. Ähnlich verhält es sich, wenn 12jährige moslemische Mädchen das Tragen von Kopftüchern etc. ablehnen, sie werden in ihren Rechten von den Jugendämtern und dem Staat unterstützt. Hoffentlich!
Die Eltern aller Religionen / Weltanschauungen sollten verstehen, dass es sich bei Artikel 4 auch um ein Grundrecht des Kindes handelt, das sie respektieren müssen.

Nochmals zur Beschneidung von Jungen: Lehnt ein 8jähriger Junge diese z.B. ab, verletzen die Eltern neben Art. 2 auch Art. 4. Ich kannte solche Fälle, wo die Eltern dann in eine Beratungsstelle gingen oder sich die betroffenen Kinder an Erzieher / Lehrer wandten.

-qbz

Geändert von qbz (20.07.2012 um 12:58 Uhr).
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