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Zitat von speiche
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Ja und nein. Dass es gegen Klöden keine offiziellen Verdachtsmomente gäbe, meinte ich in dem Kommentar, auf den Du Dich beziehst, in dem Sinne, dass er rechtlich kein Beschuldigter ist. Trotzdem wird er für alle, die ihre Sinne beisammen haben, nicht als unverdächtig gelten können. Deshalb wählte ich Klöden als Beispiel.
Ja, ich kenne einige Zusammenhänge, die nicht in dem dem Bericht stehen (und dort auch nicht hineingehören). Egal.
Grüße!
Arne