Zitat:
Zitat von Joerg aus Hattingen
Wäre sie verpflichtet, den Radweg, Schild (Nr 240) steht gut sichtbar an der Kreuzung Radweg/Straße, zu nutzen?
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Ja! Selbst wenn der Radweg nicht den Mindestanforderungen entspricht. Außerdem auch:
Erforderlichenfalls müssen alle die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen.
Also die Oma zur Seite klingeln ist nicht.
Bei bekannten Fahrtstrecken meide ich Routen, wo solche Schilder stehen..
Vor einigen Woche habe ich irgendwo was gelesen, dass einer eine Ausnahmegenehmigung bekommen hat, weil er auch anders fahren wollte als der Radweg vorgesehen hat. Ich gucke mal, ob ich das noch finde..