Zitat:
Zitat von qbz
@nb: "ganz einfach.....das ist psychologie. fragste 3 experten bekommste 5 verschiedenen antworten. alles auslegungssache da."
natürlich stufen erstmal 90 von 100 klinischen Psychologen und diagnostisch ausgebildeten Psychiatern / Sachverständigen psychische Erkrankungen entsprechend diesem ICD 10 Kapitel V korrekt und ähnllich ein. .....
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und ich glaube, dass die einstufung oder eben das ergebnis der untersuchung ganz stark vom auftraggeber abhängt :-)
ich kann mir keine psychologische konstellation vorstellen, wo es verteidigung oder staatsanwaltschaft nicht gelingen würde ein gegengutachten zu bekommen, das genau das gegenteil des ursprünglichen gutachtens aussagt.