Zitat:
Zitat von TriSt
Das ist der Knackpunkt:
"Weiter ist zu befürchten, dass selbst bei nicht Not leidenden Krediten Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden."
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Das ist voellig aus dem Zusammenhang gerissen. Lies genau!
Das kann nur der Fall sein, wenn die Zinsbindung abgelaufen ist und der Kreditnehmer den neuen Zins nicht akzeptiert. Muss er halt sofort kuendigen!
Die Herren Anwaelte legen das ganz gut dar (irgendwer sonst noch muss ja zusaetzlich damit Geld verdienen...). Aber der Rat "gehen sie nur zum Berater ihres Vertrauens" ist laecherlich. Als haetter der die Unternehmensentscheidung in der Hand.