Im Moment scheint beim Erfurter Dr. Franke nicht völlig klar zu sein, inwieweit es sich in einem juristischen Sinne um Doping handelt. Dazu schreibt die "
Welt" (Hervorhebungen von mir):
Zitat:
Offenbar herrscht aber auch Unsicherheit in der Sache. Denn wirklich ausgeschlossen ist die Methode von Franke, gegen den wegen des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetzt ermittelt wird, wohl erst seit 1. Januar dieses Jahres.
Bei Franke ging es um Mengen bis 50 Milliliter Blut, die anschließend über eine Injektion per Spritze wieder in den Körper zurückgeführt worden sind. Erst seit Mai 2011 ist es überhaupt notwendig, bei solchen Reinjektionen per Nadel eine Ausnahmegenehmigung vorzuweisen. Reinfusionen sind hingegen schon länger verboten. Die Wirksamkeit von Frankes Methode hinsichtlich des Blutdopings wird ohnehin bezweifelt.
„Für Blutdoping sind größere Mengen nötig, sonst hat es keinen Sinn. Da braucht man mindestens 250 Milliliter“, sagt Doping-Experte Wilhelm Schänzer. Das jedoch würde keine Rolle spielen, wäre die Methode verboten. Dann läge in ein Dopingvergehen vor.
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Grüße,
Arne