Zitat:
Zitat von Osso
Er selbst ist auch Volljurist. Das macht es ja noch verwunderlicher.
Prinzipiell gesehen sind Verträge auch mündlich gültig. Bei Geschäften die in ein gewisses Volumina übersteigen geht die Rechtsprechung jedoch schon seit langem davon aus, dass es einer Schriftform für einen gültigen Vertrag bedarf.
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Das ist auch schon wieder so ein Fall, wo aus einer Mücke ein Elefant gemacht wird. Die Überschrift "BW-Bank widerspricht Wulff" suggeriert, er habe gelogen. Tatsächlich geht es um eine völlig irrelevante Spitzfindigkeit. Relevant war, wann der Vertrag vereinbart wurde, nicht wer wann welche Unterschrift geleistet hat.