Zitat:
Zitat von Bonafides
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Die Vorfahrt jedenfalls hat ihm nichts gebracht, weil er sich an sie hätte erinnern müssen, aber es nicht tat. Insofern hast du recht und ich habe weiter oben Unsinn geschrieben. Für ihn wäre es nicht vorteilhaft, dass er sich an den Feldweg hätte erinnern müssen. Einen Vorteil hätte es für ihn begründet, wenn er sich an die Begebenheit einer Straße erinnert hätte.
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Ich verstehe es so, dass der Radfahrer damit rechnen muss, dass der Autofahrer die Situation falsch einschätzt, wenn schon das Gericht erst stundenlang diskutieren muss, wer denn jetzt Vorfahrt hat.
An was er sich erinnert ist da völlig irrelevant.
Er darf einfach sein Recht nicht erzwingen!