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Alt 27.06.2011, 22:58   #6
Klugschnacker
Arne Dyck
triathlon-szene
Coach
 
Benutzerbild von Klugschnacker
 
Registriert seit: 16.09.2006
Ort: Freiburg
Beiträge: 24.703
Die Sportordnung dazu ist in meinen Augen nicht ganz eindeutig. In Abschnitt G5 heißt es klipp und klar, dass der Helm "keine Beschädigungen aufweisen" darf. Festzustellen sei dies durch eine Sichtprüfung.

Die entscheidende Frage, was als "Beschädigung" zu gelten habe und was nicht, bleibt dabei unklar. Etwas präziser ist Abschnitt G1 (Hervorhebung von mir):
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet... seinen Helm in technisch einwandfreiem Zustand an den Start zu bringen.
Ein Helm ist für mein Verständnis technisch einwandfrei, wenn er seine Schutzfunktion uneingeschränkt erfüllen kann. Gebrauchsspuren oder unwesentliche Mängel an aerodynamischen Verkleidungen wären aus meiner unmaßgeblichen Sicht daher zu tolerieren.

Grüße,
Arne
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