Zitat:
Zitat von Pascal
Wo liegt der fundamentale Unterschied der beiden Situationen der größer sein muss als die Auffindbarkeit der Personen?
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Schwer zu sagen.
Ob die Nürnberger Prozesse wirkliche rechtsstaatsgeführte Verhandlungen waren, oder vielmehr Schauprozesse mit bereits vorgefertigtem Ergebnissen ist umstritten.
So gesehen sind die Unterschiede gar nicht so groß.