Zitat:
Zitat von Hafu
Welche Sanktionsmöglichkeiten sieht das Beamtenrecht denn vor bei offensichtlich unbegründeten Krankschreibungen?
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Soweit ich weiß, kann der Dienstherr in solchen Fällen den Gang zum Amtsarzt anordnen. Und ob die dann die Einschätzung der zuvor selbst gewählten Ärzte von Claudia P. teilen?