Zitat:
Zitat von DerElch
Um als straßenbegleitend durchzugehen muß der Weg im Sichtbereich der Straße geführt werden, also keine Bäume dazwischen. Außerdem muß an den Kreuzungen die gleiche Vorfahrtsregelung wie für die Straße gelten.
Abgesehen davon, daß ich die folgende Straße nicht unbedingt freiwillig mit dem Rad fahren würde: Hier steht das blaue Radwegzeichen. Benutzungspflicht????
Nein, denn die folgende Kreuzung sieht so aus.
Darüber hinaus würde ich bezweifeln, daß der Weg im Sichtbereich der Straße geführt ist.
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Meinst echt, so rein juristisch, man könnte sich bei so einem Radweg aus der Benutzungspflicht rauswinden?
Kann ich mir nicht recht vorstellen (ohne jetzt Gesetze gelesen zu haben).