Zitat:
Zitat von Klugschnacker
100% Widerspruch. Für derart weitreichende Strafen wie einen lebenslangem Berufsverbot reichen die Möglichkeiten der Sportgerichtsbarkeit bei weitem nicht aus. ...
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Triathlon-Profi ist kein
Beruf, sondern nur ein Anlern
job. Es gibt keine geregelte Ausbildung, keine Abschlussprüfung, somit kann man bei einer Sperre/Verweigern einer Lizenz durch den Verband auch niemals von einem "Berufsverbot" sprechen.
Da (zumindest in Deutschland) das soziale Netz eng genug gewoben ist, besteht für einen beim Dopen erwischten Sportler auch niemals eine existenzielle Notwendigkeit, in den Sport zurückkehren zu
müssen.
Wer ist denn dafür, dass pädophile Priester (nach Verurteilung und abgeleisteter Strafe) wieder mit Jugendlichen arbeiten dürfen? Haben diese denn keine zweite Chance verdient?
(Im zweiten Absatz gebe ich dir Recht: zur Verbesserung der Ermittlungsmöglichkeiten und weil es bei den Verbänden zu viel offensichtliche Interessenkonflikte gibt, würde ich die Verankerung der Dopinbekämpfung auch viel lieber bei der normalen Justiz und nicht bei der Sportgerichtsbarkeit sehen und dafür wäre eine entsprechende Gesetzgebung im Strafrecht erforderlich, so wie sie andere Länder bereits haben.)