Aus einem E-Mail der TriDynamic Gmbh (Auszug):
In dem Rechtsstreit (AZ 4a O 87/09) der Canyon Bicycle GmbH gegen Cervélo und dem ehemaligen Cervélo Vertriebspartner TRIDynamic GmbH vor dem Landgericht Düsseldorf wurde am 14.09.2010 das Urteil durch den Vorsitzenden Richter Dr. Voß gesprochen.
Das erstinstanzliche Urteil ist noch nicht rechtskräftig, aber gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1.000.000€ vorläufig vollstreckbar.
Gegen dieses Urteil werden wir (Cervélo und TRIDynamic) in der nächsthöheren Instanz Berufung einlegen.
Hintergrund des Prozesses ist eine Verletzung des europäischen Patents 1 737 724, welches am 15.04.2005 durch Canyon angemeldet und am 26.03.2008 veröffentlicht wurde. (...)
Cervélo und TRIDynamic wurden verurteilt:
Alle seit dem 01.09.2008 in den Verkehr gelangten und im Besitz Dritter befindlichen Erzeugnisse aus den Vertriebswegen zurückzurufen. Dies betrifft alle Cervélo Rahmen und auch Cervélo Kompletträder der Baureihe Cervélo RS, R3 und R3 SL.
Ich verstehe dieses Juristendeutsch so, dass die Räder "aus den Vertriebswegen" zurückgezogen werden müssen. Ob damit auch bereits an den Endverbraucher verkaufte Räder gemeint sind, ist mir nicht klar.
Grüße,
Arne