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Alt 26.07.2010, 19:12   #300
Jahangir
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von FelixW. Beitrag anzeigen

Was passiert wenn sich ein Athlet nach dem 1.Mai abmeldet?

Nach dem ersten 1.Mai hat der Athlet keinen Anspruch mehr auf Rückerstattung des Startgeldes, irgendwann müssen wir aus den oben genannten organisatorischen Gründen einen Schlussstrich ziehen. Da wir aber Verständnis haben, dass es auch danach noch zu Abmeldungen kommt haben wir einen Euro 100 Gutschein eingeführt, der auf einen Start im nächsten Jahr angerechnet werden kann. Dieser wird von Helga Bauer (Meldewesen) automatisch an alle Athleten, welche nach dem 1. Mai abmelden zugestellt. Dies machen wir aus Kulanzgründen, da wir eben nicht, wie von Anja beschrieben als Abzocker da stehen wollen. Ich bin selbst aktiver Triathlet (momentan mit Gips vielleicht nicht) und verstehe deshalb sehr gut, wie schwer es ist sich kurzfristig für eine Veranstaltung abmelden zu müssen.

Ob der Athlet einen Anspruch hat oder nicht, ergibt sich letztlich aber nicht aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese spiegeln nur die Interessen des Verwenders wider. Sollte mal ein Athlet sich am 3. Mai wegen Krankheit abmelden und dann auf die Idee kommen, dass ihm die Erstattung der Startgebühr abzüglich eines Bearbeitungsaufwandes von sagen wir mal Euro 20,00 zusteht, würden im Notfall in die Gerichte darüber entscheiden, ob der Anspruch besteht oder nicht. Ich hoffe, dass irgendjemand einen solchen Fall mal bald vor Gericht schleppt, damit Klarheit herrscht.