Zitat:
Zitat von hazelman
Leider ist die Aufnahme eines so deutlichen Hinweises für den Veranstalter nicht so unproblematisch, wie es auf den ersten Blick scheint.
Wie Cengiz schon dargestellt hat, kann es Juristen geben, die meinen, dass das Unterlassen des ausdrücklichen Hinweises auf die Gefahrenstelle eine Haftung begründet werden könnte. Wenn jetzt der Veranstalter in der Ausschreibung für 2010 auf das Risiko der abfahrt verweist, wäre das für den (potentiellen) Klägeranwalt ein gefundenes Fressen. Denn wie das Wagnerli richtig sagt, gab es schon in der Vergangenheit da Stürze. Und eigentlich, ja eigentlich hätte man ja schon spätestens nach dem ersten Sturz... ihr seht die Zwickmühle???
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Oh man.
Lass mich raten: Du bist Jurist?!
So -entschuldige- dumm um die Ecke denken nur Juristen, oder?!
Jeder "Normale" würde aus diesem Furz die Luft rauslassen, einen kleinen, meinetwegen GROSSEN Hinweis auf vergangenes Sturzpech anderer anbringen und gut ist (wäre)....
Und was bei der Vorsicht der Spanier rauskommt, hat man ja gerade in Pamplona bei der Stierhatz gesehen, von spanischen "Frauenärzten" mal ganz abgesehen.
Juristen, Apotheker und Arbeitsamtvermittler gibt es einfach viel zu viele.
