Zitat:
Zitat von hazelman
Leider ist die Aufnahme eines so deutlichen Hinweises für den Veranstalter nicht so unproblematisch, wie es auf den ersten Blick scheint.
Wie Cengiz schon dargestellt hat, kann es Juristen geben, die meinen, dass das Unterlassen des ausdrücklichen Hinweises auf die Gefahrenstelle eine Haftung begründet werden könnte. Wenn jetzt der Veranstalter in der Ausschreibung für 2010 auf das Risiko der abfahrt verweist, wäre das für den (potentiellen) Klägeranwalt ein gefundenes Fressen. Denn wie das Wagnerli richtig sagt, gab es schon in der Vergangenheit da Stürze. Und eigentlich, ja eigentlich hätte man ja schon spätestens nach dem ersten Sturz... ihr seht die Zwickmühle???
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hmmm, ich weiss net
gut, ich bin kein jurist, aber aus meiner sicht (die des von TriVet attestierten gesunden menschenverstandes) kann der veranstalter in diesem fall präventiv nicht mehr tun, als auf die gefahr eindeutig hinzuweisen und eventuell, aber das ist kein MUSS, den athleten ein geeignten transportbehälter zu verfügung zu stellen. mehr kann man aus meiner sicht net mache.
eine gondelfahrt "for free" wäre vielleicht noch ne alternative...
diese gefahrenquelle lässt ja nun mal nicht "beseitigen".
Zitat:
Zitat von Thorsten
Dann hätten ganz viele Leute aber arbeiten müssen anstatt 110 Beiträge zu schreiben. Spiegelt irgendwie das wahre Leben wieder  .
Blutsvente ist schuld - er hat angefangen  .
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ach, jetzt bin ichs???
nachher habe ich noch den berg aufgeschüttet auf dem waldeck steht, hä?
komm du mir nachher nur zum schwimmen...