Zitat:
Zitat von kupferle
Was wären denn sportrechtliche Konsequenzen für Athleten?
Da ich in keinem Verein bin, dürfte mich das auch nicht jucken, oder denk ich falsch?
das macht auf mich auf jeden Fall keinen guten Eindruck-haben die Angst vor Kurt?
Oder geht denen viel Geld durch die Lappen??
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Klar geht's ums Geld. Die sog. Veranstalterabgabe ist eines der größten Finanzierungsmittel der DTU.
Nach § 4 der "Abgabebestimmungen" der DTU kassieren LV und DTU wie folgt, ich zitiere:
"
1. 10 % der vereinnahmten Startgelder der durchgeführten Veranstaltung
oder
2. 10 % des Preisgeldes
oder
3. 10 % vom Eintrittsgeld
Der höchste Wert gilt als Berechnungsgrundlage."
Bei einer Veranstaltung mit 2.000 Startern, die €350 Startgeld zahlen, machte das die schöne Summe von € 70.000 für den Verband.
Darauf verzichtet man ungern, nur beugt sich der HTV seit Jahren der schlichten MArktmacht von KD, selbst wenn es mit § 20 der Veranstalterordnung eine Regelung gibt, aufgrund derer diese Abgaben auch verhandelt werden könnten.
Sanktionen können Sperren für die Athleten sein, die einen Startpass haben, Nicht-Startpassinhaber haben keine größeren Konsequenzen zu fürchten!