gemeinsam zwiften | youtube | forum heute
4 Radtage Südbaden
Triathlon Trainings-
lager Südbaden
Triathlon Trainingslager Südbaden
Keine Flugreise
Deutschlands wärmste Gegend
Kilometer sammeln vor den Wettkämpfen
Traumhafte Trainingsstrecken
Training auf dem eigenen Rad
04.-07.06.2026
EUR 299,-
triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Teures Lehrgeld
Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 22.07.2009, 17:25   #122
Jahangir
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von bort Beitrag anzeigen
Der Urheber gibt sein Mandat an einen Anwalt und der sucht dann für den Urheber nach verstößen und verdient sich damit eine goldene Nase (oder auch mehrere).
Ganz so ist es zum Glück nicht mehr. Die unfähige Bundesregierung hat sich im Jahr 2008 erbarmt und das Urheberrechtsgesetz an einer sinnvollen Stelle geändert:

Schaust du hier:

§ 97a
Abmahnung

(1) Der Verletzte soll den Verletzer vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens auf Unterlassung abmahnen und ihm Gelegenheit geben, den Streit durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtung beizulegen. Soweit die Abmahnung berechtigt ist, kann der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangt werden.

(2) Der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung beschränkt sich in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro.


Interessant ist vor allem der Abs. 2. Für die etwas fahrlässige Nutzung im privaten Bereich bei unerheblicher Rechtsverletzung wird der Kostenerstattungsanspruch des Rechtsanwaltes auf Euro 100,00 begrenzt. Meines Erachtens eine sinnvolle Regelung.
Cengiz
  Mit Zitat antworten