Keine Strafe ohne Schuld: Das StGB bekennt sich, auf der Grundlage des Grundgesetzes, zum Schuldprinzip. Demnach kann es keine Strafe ohne Schuld geben.
http://de.wikibooks.org/wiki/Examens...a_sine_cul pa
Eine zweijährige Sperre mit allen ihren Konsequenzen ist völlig überzogen, wenn der oder die Betroffene nichts dafür kann. Grundsätzlich muss immer die Schuld, also die persönliche Verantwortung, bewiesen werden. Im Sportrecht setzt man sich darüber hinweg, was in manchen Fällen nicht richtig ist und Unrecht erzeugt.
Zu Deinem Alkohol-Beispiel: Wenn ich Dich von einer Brücke schubse, und Du erschlägst beim Aufprall eine Blumen pflückende alte Frau, wirst Du kaum des Totschlags angeklagt. Denn Dich trifft keine Schuld. Engt man den juristischen Blickwinkel jedoch so weit ein, dass allein die neben Dir liegende Leiche zählt und sonst gar nichts, wird man Dich verurteilen. Richtig ist das jedoch nicht.
Deshalb ist es in manchen Fällen auch nicht ausreichend, allein auf eine positive Probe zu pochen und alle anderen Faktoren außer Acht zu lassen. Vielleicht ist es anders nicht praktikabel, aber es ist ein primitives Rechtssystem, das ich persönlich ablehne.
Grüße,
Arne