Frau Wisser hat mir ergänzende Informationen zukommen lassen, mit der Erlaubnis, daraus zu zitieren:
Zitat:
Selbstverständlich hat die ADK die Gründe ausführlich schriftlich dargelegt, da jedoch das Verfahren nach der seinerzeit und auch nach der derzeit gültigen Ordnung aber absolut vertraulich zu behandeln ist, dürfen wir nur den Tenor bekannt geben. Möglicherweise wird SV die Entscheidung veröffentlichen. Wir sind hierzu nicht befugt.
Dieser Vertraulichkeitsgrundsatz, der im übrigen auch im NADA/WADA-Code verankert ist, wurde in diesem Verfahren mehrfach erheblich verletzt, dies insbesondere auch durch die NADA. Dieser Grundsatz dient dem Schutz der Athleten, um eine vorschnelle Vorverurteilung in der Öffentlichkeit zu verhindern.
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