Vielleicht sollten die juristischen Überlegungen hier überhaupt abgebrochen werden; schließlich wird schon zu viel durcheinander geworfen.
In dubio pro reo hat weder etwas mit der Unschuldsvermutung zu tun noch mit straf- oder zivilrechtlichen Beweisregeln. Auch wurde nicht klar gemacht, warum es bei SV zu einer Beweislastumkehr gekommen sein soll, aufgrund derer er den Entlastungsbeweis hätte antreten müssen.
Vor allem sollten wir den Begriff "Gerechtigkeit" vermeiden. Es hat schon seinen Grund, warum ihn fast nur Nichtjuristen verwenden. Was ist denn "Gerechtigkeit" und von wessen "Gerechtigkeit" reden wir?
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