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					Zitat von Hafu  Neben der Gesetzeslage sollte sich die DTU aber auch nochmal Gedanken über ihre eigene Antidopingordnung machen: Es mutet reichlich seltsam an, dass bei einem offiziell eingeleiteten Verfahren der Beschuldigte als Hauptbetroffener sämtliche Aussagen verweigern darf und nicht einmal zu einer einberaumten Anhörung auch nur physisch erscheinen muss und ihm diese Vogel-Strauss-Taktik nicht einmal zum Nachteil gereicht, sondern das Verweigern jeglicher Kooperation mit der Verbandsgerichtbarkeit auch noch mit einer Verfahrenseinstellung belohnt wird. | 
	
 
Es ist in einem Rechtsstaat ja wohl selbstverständlich, dass sich ein Beschuldigter nicht selbst belasten muss und jegliche Einlassung zur Sache verweigern darf. Was vor staatlichen Gerichten gilt, darf vor privaten Gremien nicht anders gehandhabt werden können.