Was man nicht vergessen darf: Die DTU ist keine Ermittlungsbehörde. Sie hat kaum Möglichkeiten, die Wahrheit ans Licht zu bringen. Darin unterscheidet sie sich zum Beispiel von der Staatsgewalt (Polizei etc.), die Zeugen vernehmen, Computer mit E-Mails beschlagnahmen oder Telefone abhören kann. Die DTU kann nur die auf dem Tisch liegenden Fakten (und nur diese) bewerten und darauf das Regelwerk anwenden. Mehr nicht.
Auch der Redakteur der Süddeutschen Zeitung kennt die Wahrheit nicht bzw. kann sie nicht beweisen – sonst hätte er seinen Artikel über die beweisbaren Fakten geschrieben und nicht über das, was er aus seinem persönlichen Blickwinkel für Evident hält. Auch er hätte als Präsident der DTU genauso entscheiden müssen wie Frau Wisser, ganz einfach deshalb, weil auch er nicht beweisen kann, was er für offensichtliche Wahrheit hält.
Unterstützen möchte ich Kistner in seiner Einschätzung, dass Vuckovic zu wenig zu seiner Entlastung beigetragen hat. Juristisch mag sein Verhalten genau richtig gewesen sein, und das wäre mir an seiner Stelle ebenfalls zunächst das Wichtigste (überlegt Euch gut, ob Ihr das kritisieren wollt). Doch das Publikum hat er, so weit ich das beurteilen kann, nicht überzeugen können.
Von der DTU wünscht man sich noch ein paar erläuternde Zeilen zur Niederlegung des Verfahrens. Welche Fakten wurde wie bewertet?
Grüße,
Arne
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