Wenn ein Athlet oder eine Athletin zu 100% hieb- und stichfest überführt ist, könnte man eventuell über eine lebenslange Sperre nachdenken. Im Wiederholungsfall sowieso. Das Problem ist aber IMO die eindeutige, zweifelsfreie Überführung. Es sind viele pharmazeutisch-analytische Teilschritte und ebenso viele Verfahrensregeln nötig, um am Ende einer langen Kette zu einem positiven Befund bei A- und B-Probe zu kommen. Hier können Fehler gemacht werden. Da Gewissheit des Befunds nicht 100%ig ist, darf IMO auch die Strafe nicht 100%ig sein. Im Zweifel ließe ich lieber einen Dopingsünder laufen, als einen Unschuldigen lebenslang zu sperren.
Liegt ein Geständnis vor, sieht die Sache anders aus. Aber wer wird angesichts einer drohenden lebenslangen Sperre noch gestehen?
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