Zitat:
Zitat von drullse
Mit dem Unterschied, dass es für den Studenten nicht verboten ist...
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Ich habe die rechtliche Seite mal ganz bewusst draußen gelassen. Z.B. Anabolika sind ja auch einige Zeit bereits geutzt worden, bevor man sie verboten hat, was aber nichts an der Tat an sich ändert. Bin zwar kein Jurist, aber begeht der STudent im Artikel nicht auch einen Verstoß gegen Arzneimittelrecht, wenn er sich ein verschreibungspflichtiges Medikament ohne Rezept besorgt?